Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

Seit 01.01.2013 ist es Pflicht bei Neubauten oder Umbauten, Rauchmelder in Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung zu installieren. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31.12.2017 entsprechend nachzurüsten.

Rauchwarnmelder sind günstig und sollten wenn möglich überall im Haus oder der Wohnung installiert werden, es geht schließlich um die eigene Sicherheit!

Optimal ist es, je Raum einen Rauchwarnmelder zu installieren. Für Spezialanforderungen wie zum Beispiel im Bad oder der Küche gibt es Wärmemelder oder Rauchwarnmelder, die sich mittels einer "Stummschaltung" abschalten lassen. So ist für Sicherheit im ganzen Haus oder der Wohnung gesorgt.

Eines sollten Sie nie vergessen: Intelligente Technik kann Leben retten!

Rauchwarnmelder sollten Sie auf jeden Fall nur von dafür geschulten Fachkräften installieren lassen. Diese wissen genau, worauf zu achten ist, beherrschen z. B. auch vernetzte Lösungen, die automatisch einen Sicherheitsdienst alamieren und beraten Sie fachkundig. Außerdem können Sie bei der Installation durch einen Experten sicher sein, dass nur geprüfte Markenprodukte verbaut werden.

Einen Qualitätsrauchwarnmelder erkennen Sie ganz einfach an dem "Q"-Label. Dieses zeichnet alle hochwertigen Qualitätsrauchmelder mit einer Lebensdauer von mindestens 10 Jahren aus. Das "Q" wird durch die anerkannten Prüfinstitute Vds und KRIWAN vergeben und erfüllt deren strenge Sicherheitsvorgabe.


Alle Mitarbeiter in unserem Unternehmen besitzen das Zertifikat:

"Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676"